Allgemeine Geschäftsbedingungen der Webwork GmbH
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der Webwork GmbH („Auftragnehmerin“) gegenüber ihren Kunden („Auftraggeber“), insbesondere für Leistungen in den Bereichen Webentwicklung, Softwareentwicklung, Webdesign, Programmierung, Hosting, Wartung, Betreuung, Beratung, Support, IT-Dienstleistungen, Suchmaschinenoptimierung, Schnittstellenentwicklung, Systemintegration, technische Konzeption, Migration, Datenverarbeitung sowie vergleichbare Leistungen.
1.2. Diese AGB gelten insbesondere für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber, auch wenn bei zukünftigen Aufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen wird.
1.3. Die AGB gelten primär gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Das gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen erbringt.
1.5. Individuelle Vereinbarungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, Projektverträgen oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1. Angebote der Auftragnehmerin sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Annahme eines Angebots oder spätestens durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Projektvertrag ausdrücklich beschriebenen Leistungen.
2.4. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet und werden nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils vereinbarten oder, sofern keine Vereinbarung besteht, den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen verrechnet.
2.5. Insbesondere stellen folgende Leistungen keine automatisch geschuldeten Leistungen dar, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden:
- laufende Sicherheitsüberwachung;
- Penetrationstests;
- Sicherheits-Audits;
- Malware-Überwachung;
- laufende Updates von Drittsoftware;
- Datensicherungen;
- Wiederherstellung von Daten;
- Überwachung der Verfügbarkeit;
- Überwachung von Servern;
- Überwachung von Domains und DNS;
- Überwachung von SSL-Zertifikaten;
- laufende Prüfung von Sicherheitslücken;
- laufende Überprüfung von Plugins, Themes oder Frameworks;
- Betreuung von Servern und Betriebssystemen;
- Notfall- und Disaster-Recovery-Leistungen.
2.6. Eine Verpflichtung zur Erbringung bestimmter Leistungen oder zur Einhaltung bestimmter Verfügbarkeiten besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber hat alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Dateien, Inhalte, Freigaben und sonstigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
3.2. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, Zugangsdaten, Passwörter, API-Schlüssel und sonstige Authentifizierungsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
3.3. Der Auftraggeber hat geeignete und dem Stand der Technik entsprechende Passwörter zu verwenden und, soweit angeboten oder technisch möglich, Mehr-Faktor-Authentifizierung einzusetzen.
3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin unverzüglich über ihm bekannt gewordene Sicherheitsvorfälle, kompromittierte Zugangsdaten, verdächtige Aktivitäten, Malware, Hackerangriffe oder sonstige sicherheitsrelevante Ereignisse zu informieren.
3.5. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Dateien, Programme, Zugangsdaten und Daten frei von Schadsoftware sind.
3.6. Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch nicht rechtzeitige, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
4. Webentwicklung und Softwareentwicklung
4.1. Software wird entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung entwickelt.
4.2. Eine Softwareentwicklung kann aufgrund ihrer technischen Komplexität nicht vollständig frei von Fehlern, Sicherheitslücken oder technischen Einschränkungen sein. Die Auftragnehmerin schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine absolute Fehler- oder Sicherheitsfreiheit.
4.3. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, eine Software auf sämtliche theoretisch möglichen Angriffsvektoren, Sicherheitslücken oder Angriffsszenarien zu überprüfen, sofern eine solche Sicherheitsprüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
4.4. Nach Übergabe oder Abnahme der Leistung ist der Auftraggeber für deren bestimmungsgemäßen und sicheren Betrieb verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine laufende Betriebs-, Wartungs- oder Sicherheitsleistung vereinbart wurde.
4.5. Änderungen am Quellcode, an der Serverkonfiguration, an Datenbanken oder an sonstigen technischen Komponenten durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte können zum Verlust von Gewährleistungs- oder Supportansprüchen führen, soweit die Änderung für den aufgetretenen Fehler ursächlich sein kann.
5. Drittsoftware, Open-Source-Software und externe Dienste
5.1. Websites und Software können Komponenten Dritter enthalten, insbesondere Content-Management-Systeme, Plugins, Themes, Frameworks, Bibliotheken, Betriebssysteme, Serverkomponenten, Zahlungsanbieter, APIs, Cloud-Dienste und sonstige externe Software.
5.2. Für Fehler, Sicherheitslücken, Funktionsänderungen, Einstellung, Nichtverfügbarkeit oder sonstige Beeinträchtigungen von Drittsoftware oder externen Diensten haftet die Auftragnehmerin nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und nur, soweit sie hierfür ein eigenes schuldhaftes Verhalten zu vertreten hat.
5.3. Die Auftragnehmerin kann insbesondere nicht gewährleisten, dass Drittsoftware dauerhaft frei von Sicherheitslücken ist.
5.4. Wird eine Sicherheitslücke in Drittsoftware bekannt, kann die Auftragnehmerin – sofern eine entsprechende Wartungsleistung vereinbart wurde – Maßnahmen zur Behebung oder Absicherung ergreifen. Die Auftragnehmerin schuldet jedoch nicht die Entwicklung von Sicherheitsupdates für Drittsoftware, die nicht von ihr selbst entwickelt wurde.
5.5. Werden Sicherheitsupdates oder Aktualisierungen durch den Hersteller einer Drittsoftware nicht rechtzeitig bereitgestellt, kann die Auftragnehmerin hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
6. Wartung, Updates und laufende Betreuung
6.1. Wartungs-, Update- und Supportleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
6.2. Sofern keine laufende Wartung vereinbart wurde, besteht keine Verpflichtung der Auftragnehmerin, Software, Plugins, Themes, Frameworks, Serverkomponenten oder sonstige Systeme nach Übergabe laufend zu aktualisieren.
6.3. Auch bei vereinbarter Wartung kann aufgrund der Vielzahl von Softwarekomponenten und der laufenden Entwicklung neuer Angriffsmethoden keine vollständige Sicherheitsgarantie übernommen werden.
6.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Updates zurückzustellen, wenn dadurch erhebliche Funktionsbeeinträchtigungen, Inkompatibilitäten oder andere Risiken für das Gesamtsystem zu erwarten sind.
7. Hosting und technische Infrastruktur
7.1. Sofern Hosting nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist, ist die Auftragnehmerin nicht für die Verfügbarkeit oder Sicherheit der Hosting-Infrastruktur verantwortlich.
7.2. Wird Hosting über einen Drittanbieter durchgeführt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, sich zur Erbringung dieser Leistung eines geeigneten Hosting- oder Cloud-Anbieters zu bedienen.
7.3. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder Sicherheitsvorfälle, die auf Umständen außerhalb ihres Einflussbereichs beruhen, insbesondere auf:
- Ausfällen von Rechenzentren;
- Ausfällen von Internet- oder Telekommunikationsnetzen;
- DNS-Störungen;
- Angriffen auf Rechenzentren oder Netzwerke;
- DDoS-Angriffen;
- Ausfällen von Cloud- oder Hosting-Anbietern;
- technischen Problemen von Drittanbietern;
- höherer Gewalt;
- behördlichen Maßnahmen;
- Stromausfällen;
- Fehlern des Auftraggebers;
- Fehlern oder Sicherheitslücken von Drittsoftware.
7.4. Eine bestimmte Serververfügbarkeit oder Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in einem SLA vereinbart wurde.
8. Datensicherung
8.1. Eine Verpflichtung zur Durchführung von Datensicherungen besteht nur, wenn diese ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde.
8.2. Auch bei vereinbarter Datensicherung besteht keine Garantie dafür, dass sämtliche Daten zu jedem Zeitpunkt vollständig und fehlerfrei wiederhergestellt werden können.
8.3. Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, eigene angemessene Datensicherungen durchzuführen, sofern nicht ausdrücklich eine vollständige Backup- und Recovery-Leistung vereinbart wurde.
8.4. Für Datenverluste, die auf eine fehlende oder unzureichende Datensicherung des Auftraggebers zurückzuführen sind, haftet die Auftragnehmerin nicht, soweit gesetzlich zulässig.
9. IT-Sicherheit und Cyberangriffe
9.1. Die Auftragnehmerin erbringt IT- und Webdienstleistungen nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Eine Garantie, dass Websites, Server, Software oder sonstige Systeme niemals Ziel eines Cyberangriffs werden oder durch einen solchen Angriff beeinträchtigt werden, wird nicht übernommen.
9.2. Insbesondere übernimmt die Auftragnehmerin keine Garantie dafür, dass von ihr erstellte oder betreute Websites und Software dauerhaft frei von Sicherheitslücken sind.
9.3. Ein erfolgreicher Hackerangriff, eine Infektion mit Schadsoftware, eine Kompromittierung von Zugangsdaten, ein DDoS-Angriff oder eine sonstige Cyberattacke stellt für sich allein keine Pflichtverletzung der Auftragnehmerin dar.
9.4. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte:
- Sicherheitslücken in der eingesetzten Software ausnutzen;
- Zugangsdaten des Auftraggebers erlangen oder missbrauchen;
- Server oder Hosting-Infrastrukturen angreifen;
- Schadsoftware einschleusen;
- Websites manipulieren oder übernehmen;
- Daten löschen, verändern oder verschlüsseln;
- DDoS- oder sonstige Angriffe durchführen;
- Schwachstellen in Drittsoftware oder Betriebssystemen ausnutzen.
9.5. Dies gilt insbesondere für Sicherheitslücken in WordPress, Plugins, Themes, Frameworks, Bibliotheken, Betriebssystemen, Webservern, Datenbanksystemen oder sonstiger Drittsoftware, sofern die Auftragnehmerin deren Sicherheitslücke nicht selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder trotz ausdrücklicher vertraglicher Verpflichtung schuldhaft nicht behoben hat.
9.6. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Sicherheitsupdates, Empfehlungen oder sonstige von der Auftragnehmerin mitgeteilte Sicherheitsmaßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzt.
9.7. Eine Haftung der Auftragnehmerin für Sicherheitsvorfälle ist ausgeschlossen, soweit der Sicherheitsvorfall auch bei Anwendung der nach dem vereinbarten Leistungsumfang geschuldeten Sorgfalt nicht verhindert werden konnte.
9.8. Die Überwachung und Absicherung einer Website gegen sämtliche bekannten und unbekannten Angriffsmethoden ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich als eigenständige Sicherheitsleistung vereinbart wurde.
10. Haftung
10.1. Die Auftragnehmerin haftet gegenüber Unternehmern für Schäden, soweit diese durch die Auftragnehmerin vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin – soweit gesetzlich zulässig – nicht.
10.3. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Organe, gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstige von der Auftragnehmerin eingesetzte Personen.
10.4. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere:
- entgangenen Gewinn;
- entgangenen Umsatz;
- ausgebliebene Einsparungen;
- Betriebsunterbrechungen;
- Produktionsausfälle;
- Finanzierungskosten;
- Kosten für Ersatzsysteme;
- Kosten für Ersatzleistungen;
- Reputationsschäden;
- Verlust von Geschäftschancen;
- Datenverlust;
- Ansprüche Dritter;
- sonstige reine Vermögensschäden.
10.5. Die Haftung der Auftragnehmerin ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert desjenigen Auftrags begrenzt, aus dem der konkrete Schaden resultiert. Bei laufenden Vertragsverhältnissen ist die Haftung auf das Netto-Entgelt begrenzt, das der Auftraggeber innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt des schädigenden Ereignisses für die betreffende Leistung bezahlt hat.
10.6. Die Haftungsbeschränkung gemäß Punkt 10.5 gilt nicht bei vorsätzlicher Schädigung sowie insoweit, als zwingende gesetzliche Bestimmungen eine weitergehende Haftung vorsehen.
10.7. Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, externe Angriffe, Cyberattacken, DDoS-Angriffe, Schadsoftware, Sicherheitslücken in Drittsoftware, Ausfälle von Drittanbietern oder sonstige Ereignisse außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Auftragnehmerin verursacht wurden, besteht nur, soweit die Auftragnehmerin hierfür ein eigenes haftungsbegründendes Verschulden nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten hat.
11. Gewährleistung
11.1. Die Auftragnehmerin leistet Gewähr dafür, dass die vereinbarten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Abnahme die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften aufweisen.
11.2. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Website oder Software mit sämtlichen zukünftigen Versionen von Browsern, Betriebssystemen, Plugins, Drittsoftware oder sonstigen technischen Systemen kompatibel bleibt.
11.3. Geringfügige Abweichungen, die die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
11.4. Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung sowie die angemessene Möglichkeit zur Untersuchung und Behebung des behaupteten Mangels.
11.5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, einen berechtigten Mangel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch zu beheben.
12. Abnahme
12.1. Soweit eine Abnahme vereinbart wurde, hat der Auftraggeber die erbrachte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen.
12.2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie produktiv nutzt oder nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel schriftlich bekannt gibt.
12.3. Eine Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
13. Änderungen und Change Requests
13.1. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen keiner neuen Vertragsurkunde.
13.2. Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche und Erweiterungen werden nach Aufwand verrechnet, sofern hierfür kein Pauschalpreis vereinbart wurde.
13.3. Durch Änderungswünsche können sich vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend verschieben.
13.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Änderungswünsche abzulehnen, wenn diese technisch nicht sinnvoll, wirtschaftlich unzumutbar oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sind.
14. Termine und Verzögerungen
14.1. Angegebene Liefer- und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
14.2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, Änderungswünschen, Drittanbietern, technischen Störungen, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
15. Urheberrechte und Nutzungsrechte
15.1. Die Auftragnehmerin bleibt Eigentümerin und Urheberin ihrer bestehenden Software, Bibliotheken, Frameworks, Module, Programmierlösungen, Templates, Konzepte, Methoden und sonstigen Arbeitsergebnisse, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
15.2. Der Auftraggeber erhält an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte.
15.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden keine exklusiven oder zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte eingeräumt.
15.4. Von der Auftragnehmerin entwickelte allgemeine technische Lösungen, Programmiermethoden, Bibliotheken, Module und Know-how dürfen von der Auftragnehmerin auch für andere Kunden verwendet und weiterentwickelt werden.
16. Inhalte und Rechte Dritter
16.1. Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
16.2. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die bereitgestellten Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Daten und sonstigen Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
16.3. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte oder Daten gegen die Auftragnehmerin geltend gemacht werden, soweit der Auftraggeber den Anspruch zu vertreten hat.
17. Datenschutz
17.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
17.2. Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Vertragsparteien erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
17.3. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
18. Geheimhaltung
18.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.
18.2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden oder der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren.
19. Preise und Zahlungsbedingungen
19.1. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
19.2. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
19.3. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Leistungen und Support bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen einzustellen, sofern gesetzlich zulässig.
19.4. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt unberührt.
20. Kündigung und Beendigung laufender Leistungen
20.1. Laufende Vertragsverhältnisse können nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Kündigungsfristen beendet werden.
20.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
20.3. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit wesentlichen Zahlungen in Verzug gerät oder die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die Auftragnehmerin unzumutbar wird.
20.4. Bereits erbrachte Leistungen sowie bis zur Beendigung angefallene Aufwendungen sind unabhängig von der Beendigung des Vertrags zu vergüten.
21. Support
21.1. Support wird ausschließlich im vereinbarten Umfang geschuldet.
21.2. Ohne gesonderte SLA-Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit.
21.3. Supportanfragen werden grundsätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten bearbeitet.
21.4. Eine Verpflichtung zur Erreichbarkeit außerhalb der vereinbarten Supportzeiten besteht nicht.
22. Einsatz von Subunternehmern und Drittanbietern
22.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geeignete Subunternehmer und Drittanbieter einzusetzen.
22.2. Die Auftragnehmerin darf insbesondere Hosting-, Cloud-, Software-, Zahlungs-, E-Mail-, Analyse-, Sicherheits- und sonstige technische Dienste Dritter einsetzen.
22.3. Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Auftragnehmerin nicht für Ausfälle oder Fehler von Drittanbietern, die außerhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen.
23. Höhere Gewalt
23.1. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Auftragnehmerin befreien diese für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistungserbringung.
23.2. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, großflächige Internetausfälle, Cyberangriffe, DDoS-Angriffe, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur sowie vergleichbare Ereignisse.
24. Prüf- und Rügepflicht für Unternehmer
24.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Übergabe bzw. Bereitstellung zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb der gesetzlichen bzw. vereinbarten Fristen, schriftlich zu rügen.
24.2. Die Rüge hat eine möglichst konkrete Beschreibung des Mangels zu enthalten.
25. Verjährung und Ausschlussfristen
25.1. Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
25.2. Zwingende gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.
26. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
26.1. Der Auftraggeber darf gegen Forderungen der Auftragnehmerin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
26.2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur hinsichtlich solcher Gegenforderungen zu, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
27. Referenznennung
27.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber nach vorheriger Zustimmung als Referenzkunden zu nennen und dessen Logo auf der Website der Auftragnehmerin sowie in Präsentationen und Marketingunterlagen zu verwenden.
27.2. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
28. Salvatorische Klausel
28.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
28.2. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
29. Gerichtsstand und anwendbares Recht
29.1. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
29.2. Für sämtliche Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand vereinbart.
29.3. Zwingende Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
30. Einbeziehung der AGB
30.1. Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn der Auftraggeber vor oder spätestens bei Vertragsabschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird und ihm die Möglichkeit eingeräumt wurde, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
30.2. Die AGB können insbesondere elektronisch übermittelt oder über eine dauerhaft zugängliche Internetseite bereitgestellt werden.
30.3. Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Webwork GmbH
Sitz: Schömergasse 51, 3400 Klosterneuburg
Firmenbuchnummer: FN 647789 g
Firmenbuchgericht: Korneuburg
UID-Nummer: ATU81953646
